Bun­des­rat fou­tiert sich um die Gewaltenteilung

Überaus deutlich hat die Bundesratsmehrheit bewiesen, dass ihr bei der Ausübung ihrer Notrechts-Macht die Gewaltenteilung nichts gilt. Gezeigt werden kann dies anhand der groben Missachtung eines Bundesgerichtsurteils.

Vor dem Entschluss zum Lockdown stand der Bundesrat in der Pflicht, eine Kosten-Nutzen-Abwägung zu machen (es ist zu hoffen, dass diese überhaupt getätigt wurde!). Die Regierung hat sich im März 2020 also dazu entschlossen, 50 - 100 Milliarden Franken auszugeben, um ein erhöhtes Sterben auf Grund von Covid-19 zu verhindern. Mit welchen Opferzahlen der Bundesrat nach Auswertung der Daten aus China und Italien rechnete, wird er auszuweisen haben. Die GPK des Bundesparlaments wird hoffentlich eines baldigen Tages alle diese wichtigen Daten der Öffentlichkeit vorlegen.

Auf Grund von Informationen aus China war es seit Januar 2020 klar, dass fast ausnahmslos vorerkrankte, alte Menschen an Corona sterben. In Italien benannten die Behörden das durchschnittliche Alter der Verstorbenen mit 79.5 Jahren. Es war somit klar, dass die Massnahmen des Bundesrates dazu dienen, in erster Linie eine Zahl von alten Menschen vor einem etwas verfrühten Sterben zu bewahren. Natürlich interessiert es, wie viele Personen der Bundesrat mit seinem Lockdown zu retten glaubte. Es musste ja eine Annahme treffen, um eine Kosten-Nutzen-Schätzung vornehmen zu können.

Ein Bundesgerichtsurteil hätte der Regierung einen Rahmen gegeben, welche Summen für die Verlängerung eines alten Lebens eingesetzt werden dürfen. Die ehemalige Bundesrichterin Brigitte Pfiffner, Mitglied der Grünen, wies in einem Artikel zum Thema ‚Kosten eines Menschenlebens‘ auf ein Gerichtsurteil hin: «Bei einer 70-jährigen Frau, die an einer seltenen Krankheit litt, verneinte des oberste Gericht den therapeutischen Nutzen eines Medikaments, das jährlich 500‘000 Franken kostet. Die Begründung: Es bestehe ein Missverhältnis zwischen Nutzen und Kosten.» (Tages-Anzeiger 4. Mai 2020, S. 11).

Hätte der Bundesrat den Machtfaktor Judikative anerkannt, hätte er mit einem Wert von deutlich unter 400‘000 Franken für gefährdete Personen im Alter von Ü80 rechnen müssen.

Falls der Bundesrat vor dem 16. März eine Kosten-Nutzen-Schätzung gemacht hat, interessiert nach deren Publikation also der Wert eines alten Menschenlebens, der in die Waagschale geworfen wurde. Dieser Wert wird dann zu vergleichen sein, mit dem zuvor vom Bundesgericht definierten.

Natürlich fragen sich kritische Wissenschaftler und Politiker schon jetzt, wie vielen Senioren/-innen der Bundesrat mit seiner "Rettungsaktion" etwas mehr Lebenszeit verschaffen konnte. Das wird sich zwar nicht genau benennen lassen. Sicher ist bisher nur, dass es wenige sind. Sandro Benini schreibt in einem grossen Artikel im Tages-Anzeiger: «In der Schweiz wären höchstwahrscheinlich Hunderte Menschen mehr an Covid-19 gestorben» (Tages-Anzeiger 30. Juni 2020, S. 3). Nach den Berechnungen des Teams um Didier Sornette, Professor für unternehmerische Risiken an der ETH Zürich hat der Lockdown in der Schweiz das Land vor 400 weiteren Todesfällen bewahrt. (SWISSINFO, 14. 05.20).

Wenn am Ende feststeht, wie viele Milliarden Volksvermögen verschleudert wurden, wird auch der vom Bundesrat vielfach überhöhte, finanzielle Wert eines alten Menschen deutlich werden.

Sicher ist jetzt schon, dass der Bundesrat den Wert eines alten Lebens entgegen der Vorgabe des Bundesgerichts massiv überzeichnet hat. Wenn wir von den 400 «Geretteten» Sornettes bei 50 Milliarden Kosten ausgehen, wiegt das Leben einer alten Person die Summe von 125 Millionen Franken auf. Das steht in keinem Verhältnis zur bisherigen Praxis. Gemäss der neuen Politik des Bundesrates könnte also die Frau, der das Bundesgericht das Medikament verweigerte, noch mindestens 250 Jahre ihre Krankenkasse und damit die Öffentlichkeit belasten. Der Bundesrat hat sich in seiner Politik exorbitant aus dem bisherigen Rechtsrahmen herausbewegt. Hätten wir ein Verfassungsgericht, hätte dieses dem Bundesrat hoffentlich ins Steuer gegriffen. Das opportunistische Parlament hat es ja leider nicht getan und wird es auch in der aktuellen Session kaum tun.