Der Schwei­zer Bun­des­rat, die Nazis und die EU

Der Bundesrat hat seit 1848 gegenüber politischen Mächten, die unsere Nation bedrohten, sehr unterschiedlich reagiert. Es gab Momente, in welchen unsere Regierung mutig, einsichtig und konstruktiv für das Wohl der Schweiz gehandelt hat. Leider gab es aber auch Zeitabschnitte, in denen der Bundesrat die historisch gewordene Schweiz preisgab, um sie fremder Übermacht unterzuordnen.

Schwärzeste Stunde einer anpasserischen Politik war sicherlich die Rede von Bundesrat Marcel Pilet-Golaz (1889-1958) am 25. Juni 1940. Hitlers Soldaten hatten in einem Blitzkrieg grosse Teile Europas erobert. Kurz nach der Kapitulation Frankreichs verkündete Bundespräsident Pilet-Golaz in einer Radioansprache, dass die drei grossen Nachbarn, Frankreich, Deutschland und Italien, jetzt Frieden geschlossen hätten. Eine teilweise Demobilisierung der Armee werde vom Bundesrat nun ins Auge gefasst. Die Kulturkreise der Nachbarstaaten hätten die Schweiz seit Jahrhunderten bereichert. Jetzt gelte es, mit Pflicht, Opfer und Ordnung den Schwachen in der Schweiz und im benachbarten Ausland zu helfen. Der Zeitpunkt der inneren Wiedergeburt sei gekommen. Jeder Schweizer müsse den alten Menschen ablegen.

Zu vieles in der Rede des damaligen Bundespräsidenten erinnerte an die Wortwahl und die Ziele der Nazis. Hitler hatte eine neue Zeit in einem tausendjährigen Reich versprochen. Doch 1940 war schon längstens klar, dass die Nazis dieses Reich aufbauten auf Annexionen, Angriffskriegen, Massenmorden und der Vernichtung der Juden.

Das Schweizer Volk und ein General verweigern dem Bundesrat die Gefolgschaft

In Volk und Parlament gab es einen riesigen Aufschrei gegen den bundesrätlichen Positionsbezug. Als Pilet-Golaz im September 1940 auch noch die Führer der nationalsozialistisch orientierten Nationalen Bewegung der Schweiz zu einer persönlichen Audienz empfing, verfestigte sich die Interpretation, dass die Rede vom Juni tatsächlich ein Aufruf zur schnellen Einordnung in ein neues Nazi-Europa war. Pilet-Golaz wurde zum Rücktritt aufgefordert. Doch die Gefahr, dass der Bundesrat die Schweiz heim ins Nazireich führt, war bereits gebannt.

Nur einen Monat nachdem die bundesrätliche Politik durch die Rede des Bundespräsidenten bekannt geworden war, übernahm der betende General, Henri Guisan (1874-1960), die politische Führung der Schweiz. Am 25. Juli 1940 versammelte Guisan sein Offizierskorps auf dem Rütli. Statt von Frieden und Aufbau des neuen Europas sprach der General von weiterem Krieg, auf den sich die Schweiz vorzubereiten habe. Mit seinen klaren Direktiven definierte Guisan die Politik der nächsten Zukunft. Auf dem Rütli, der Wiege der Schweiz, verteidigte der oberste Heerführer das historische Erbe unserer Nation. Er forderte:

  • Bekenntnis zur unabhängigen und demokratischen Schweiz.
  • Widerstand durch Konzentration der militärischen Kräfte im Alpen-Réduit.
  • Widerstand gegen die Werte der Nazis durch geistige Landesverteidigung.

Natürlich gab sich die 5. Kolonne nicht geschlagen. Endlos versuchten nazifreundliche Gruppen um den Mann, der ebenfalls gerne General geworden wäre, Ulrich Wille jun., Guisan zu stürzen (Endnote 1). Ausführlich berichtet darüber Markus Somms vortreffliche Biografie über Henri Guisan.

EU – ein kriegsbereiter, tönerner Koloss

Zum Glück war es der General, der die Schweiz politisch durch die Nazizeit bis 1945 führte, und nicht der Bundesrat und andere «Eliten» in Bern!

Ob uns im aktuellen Kampf gegen die traditionelle Schweiz auch ein «Guisan» geschenkt wird, ist noch offen. Dringend nötig wäre es! Denn längst hat sich gezeigt, dass sich auch der amtierende Bundesrat der «Anpassung» verschrieben hat statt dem Widerstand.

Die Situation 2026 hat viel Ähnlichkeit mit 1940. Auch im Vorfeld der Volksabstimmung zum Verhältnis der Schweiz zur EU (Bilaterale III) ist unsere Nation eingekreist von einer grossen, politischen Übermacht. Natürlich ist die EU weit entfernt vom Gedankengut der Nazis. Die EU ist kein totalitäres System, keine massenmordende Diktatur. Doch sie ist:

  • eine politische Grossmacht, welche seit Jahren hegemonialen Druck auf die Schweiz ausübt.
  • Ein Koloss von 27 Nationen mit 450 Millionen Einwohnern. Geführt von einer kriegsbereiten, bürokratisierenden Kommission.
  • Die demokratischen Möglichkeiten der einzelnen Bürger/-innen sind homöopathisch. Sie liegen Galaxien entfernt von der direktdemokratischen Schweiz.
  • Die EU-Immigrationspolitik führt seit Jahrzehnten zur Schwächung der nationalen Gesellschaften. Öffentliche Gewalt, soziale Spannungen und die Belastung der Sozialwerke nehmen laufend zu
  • Zudem zersetzen rote und grüne Utopien Familien, Gesellschaft und die Wirtschaft. Sie kosten die Staaten Unsummen.

Die EU-Führung gibt vor, gut unterwegs zu sein. Doch funktioniert der Staatenbund scheinbar nur noch durch die Politik des exzessiven Schuldenmachens. Wie sonst sollte eine schwächelnde Wirtschaft die Aufrüstung finanzieren? Da man gegen Putin harte Kante zeigen will, gehen hunderte von Milliarden Euros an eine erwiesenermassen korrupte Ukraine und an internationale Waffenproduzenten.

Und einer solchen EU will der Bundesrat die Schweiz nun mit den «Bilateralen III» in starkem Masse ausliefern?

Die EU will die Schweiz bodigen

Dass eine vermeintliche Grossmacht wie die EU mit der Regierung eines Minivolks jahrelang zähe Vertragsverhandlungen führen muss (EWR, Bilaterale I & II), scheint ein Stachel im Fleisch der EU-Granden zu sein. Die Schweiz wird von EU-Eliten öfters mal als «Rosinenpicker» kritisiert. 2009 regte der deutsche Finanzminister an, im steuerpolitischen Streit mit der Schweiz müsste man die Kavallerie schicken. 2010 nannte EU-Ratspräsident Claude Juncker die Schweiz ein geopolitisches Unding in der Mitte Europas. Er wünsche sich einen EU-Beitritt der Schweiz, auch wenn dies dem Volkssouverän immer noch widerstrebe.

2010 verschärfte die EU den Ton und verlegte sich zunehmend auf die Notwendigkeit einer institutionellen Einbindung der Schweiz. Kernstück eines neuen Vertrags sollte die dynamische Anpassung der bilateralen Abkommen I & II (2002/2005) an das EU-Recht sein (Bericht des Bundesrates, S. 8).

Das Verhältnis Schweiz-EU einfacher zu gestalten, war auch ein Wunsch der Schweiz. Schliesslich sind es mehr als hundert Verträge, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz regeln. Eine hochkomplexe und zeitraubende Aufgabe.

2013 begann Bern also mit der Arbeit am Institutionellen Abkommen (InstA). Der Verhandlungsmarathon mit der EU zog sich über Jahre hin. Der Bundesrat bewies in dieser Zeit hohe Standfestigkeit und verteidigte die Schweizer Positionen vehement. Dabei wurde immer deutlicher, dass es der zentralistischen EU vor allem darum ging, ihre Führungsmacht gegenüber der Schweiz auszubauen.

Die EU forderte gemäss Verlautbarung des Bundesrates nicht weniger, als «dass sich die Schweiz einer internationalen Gerichtsbarkeit unterwirft, die mit der Unabhängigkeit der EU-Rechtsordnung vereinbar ist.» (Endnote 2). Die EU-Kommission beharrte auf dem Recht, Umsetzung und Anpassungen der bilateralen Verträge jederzeit und exklusiv durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestimmen zu lassen (Endote 3).

Da die Schweiz sich in den Verhandlungen uneinsichtig zeigte, wurde sie von der EU zunehmend drangsaliert und benachteiligt. Anpassungen und der Ausbau der bestehenden Abkommen wurden hinausgezögert, torpediert oder schlicht verweigert. Der Abschluss neuer Abkommen wurde erschwert und schliesslich gänzlich gestoppt. Die Schweizer Wirtschaft erlitt durch diese Pressionen und zusätzliche Strafmassnahmen (z.B. Börsenäquivalenz) grossen Schaden.

Ein mutiger Bundesrat zieht den Stecker

Nach acht Jahren zähen Verhandlungen kam der Bundesrat der kleinen Schweiz im Mai 2021 zur Erkenntnis, dass die Unvereinbarkeiten zu gross waren. Die EU hatte den Bogen überspannt. Ihre Forderungen in einzelnen Bereichen waren so sehr zu Lasten der Schweiz, dass der Bundesrat die Verhandlung abbrach und das InstA beerdigte.

Unverzichtbar für unsere Regierung waren damals u.a. der Lohnschutz der Schweizer Arbeitnehmer/-innen und der Schutz der schweizerzischen Immigrationspolitik (Einwanderung in die Sozialwerke). Auch wurden Fragen zum Verlust von nationaler Souveränität durch die Rolle des EuGH immer vehementer diskutiert. Alt-Bundesrat Johann Schneider-Ammann hatte schon 2020 öffentlich gefordert (Endote 4), dass vor allem die Frage des Souveränitätsverlusts geklärt werden müsse, der sich für die Schweiz aufgrund der Rolle des EuGH beim InstA ergebe.

Das InstA hätte beim Stimmvolk kaum eine Chance gehabt. Der Bundesrat bilanzierte 2021: «Das InstA hätte das Verhältnis Schweiz-EU in grundsätzlicher Weise verändert. Im Bereich der Marktzugangsabkommen wäre die dynamische Rechtsübernahme eingeführt worden. Ausserdem hätte das Abkommen die Schaffung eines Streitschlichtungsverfahrens mittels eines Schiedsgerichts vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof wäre immer dann einbezogen worden, wenn die Auslegung von EU-Recht betroffen gewesen wäre.» (Quelle)

Warum ist der aktuelle Bundesrat eingeknickt?

Ein «Hoch!» also auf den Bundesrat, der 2021 den Mut hatte, wichtige Werte und Rechtssetzungen der traditionellen Schweiz zu verteidigen und die EU zu brüskieren.

Doch ist es rätselhaft, was sich seither ereignet hat. Die Unvereinbarkeiten haben sich offensichtlich in Luft aufgelöst. Eitel Minne! Bereits im Dezember 2024 wurde der neue «Paketansatz» eines Abkommens Schweiz-EU materiell bereinigt und im Mai 2025 mit der Paraphierung in Bern formell abgeschlossen. Im Juni 2025 stimmte der Bundesrat dem Paket zu. Nach Verhandlungen in den Nationalen Räten 2026/27 wird das Volk wohl 2028 über die Vorlage abstimmen.

Der Begriff «Paketansatz» war übrigens treffend gewählt. Es ist wahrlich ein grosses Paket:

  • 2’228 Seiten Vertragspaket
  • 17'968 Seiten sekundäre EU-Erlasse
  • 2’929 sekundäre Schweizer Erlasse
  • Dann hat’s noch EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Knackpunkt bei der bereits angelaufenen Behandlung im Schweizer Parlament (NR/SR) und bei der Volksabstimmung 2028 wird vermutlich erneut die Stellung des EuGH und die Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz sein. Auch in den Bilateralen III ist der EuGH als oberste gerichtliche Instanz vorgesehen. Es soll zwar paritätische Schiedsgerichte geben, die im Streitfall aktiv werden. Doch in der Auslegung und Anwendung von EU-Recht sind diese Schiedsgerichte dem EuGH unterstellt.

Der Bundesrat trickst massiv, um die Bilateralen III ins Trockene zu bringen

Fakt ist, dass das mutige Auftreten des Bundesrates von 2021 einem offenen Taktieren zu Gunsten der EU gewichen ist. Der Bundesrat will scheinbar mit allen Mitteln verhindern, dass das Volk das «Vertragspaket Schweiz – EU» ablehnt. Darum hat sich unsere Regierung entschieden, die Bilateralen III lediglich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. BR Ignatio Cassis bekannte sich bei der Präsentation der bundesrätlichen Strategie offen dazu, dass es bei diesem Vorgehen ein taktisches Element gebe. (Swissinfo 10.06.26) 

Der Bundesrat will also das Volk davon überzeugen, dass die 22'000 Seiten Vertragspaket und die zwingende Rechtsübernahme durch die Gerichtsbarkeit des EuGH keine grossen Änderungen für die Schweizer Politik mit sich bringen. Sie beharren darauf, dass die Bilateralen III die Schweizer Verfassung in keinem Masse verletzen. So sei die Regierung nicht gezwungen, die Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. 

Der Bundesrat verschweigt, dass bereits im Umfeld der Verhandlungen zum InstA aufgezeigt wurde, dass die institutionelle Einbindung die Schweizer Bundesverfassung (BV) mehrfach verletzt hätte. Sowohl die Bundesversammlung (NS/SR) als auch das Bundesgericht und die Kantone wären in Kompetenzen eingeschränkt worden, die ihnen von der BV zugestanden werden (Quelle). Schon beim InstA wäre also das obligatorische Referendum zwingend gewesen.

Linke und liberale Stimmen aus den Städten sollen den Sieg bringen

Ohne die 22'000 Seiten der Bilateralen III gelesen zu haben, ist davon auszugehen, dass grosse Teile des InstA wieder ausgegraben und irgendwo auf den 2’228 Seiten Vertragstext untergebracht wurden. In seiner Argumentation beruft sich der Bundesrat auf jene Juristen, die behaupten, die BV werde durch die Bilateralen III in keinem Masse verletzt. Darum müsse ausschliesslich das Volk über die Vorlage abstimmen.

Da in Städten und städtischen Regionen der Schweiz deutlich mehr linke und liberale Wähler/-innen wohnen, soll dieser grosse Teil der Bevölkerung, wenn es nach Plan des Bundesrates geht, der Vorlage relativ leicht zur Annahme verhelfen. 

Seit 2015 (!) wird in Bern eine vom Bundesrat unterstützte Motion hin- und hergeschoben, die verlangt, dass der Bundesrat wichtige Staatsverträge gemäss ungeschriebenem Verfassungsrecht zwingend dem Volk und den Ständen zur Beurteilung vorlegt (Siehe politischer Prozess; Bericht des Bundesrates). Dies würde der Wichtigkeit der Bilateralen III, dem föderalen Charakter der Schweiz (siehe dazu BLOG-Artikel) dem Einbezug von Minderheiten und der traditionellen Schweiz mehr Bedeutung zumessen. Konservative Wähler/-innen in kleinen Kantonen und ländlichen Regionen hätten eine höhere Chance, die Vorlage durch das Ständemehr zu verwerfen.

Der Bundesrat verschliesst vor all diesen Tatsachen offensichtlich die Augen. Er hat nach 13 Jahren Verhandeln nur ein Ziel: Um einen Sieg an der Urne einzuheimsen, setzt die Landesregierung die tragenden Säulen unseres Staatswesens einem forcierten Rückbau aus: Souveränität, Föderalismus, Subsidiarität, direkte Demokratie, Schweizer Gerichtsbarkeit, widerständiger Kampfgeist sind für den Bundesrat 2026 offenbar Makulatur. Höchst bedauerlich!

Fremde Richter

Der Bundesbrief von 1291, mit dem unsere Vorväter die Schweiz begründeten, schliesst fremde Richter aus. Werden die Bilateralen III angenommen, werden die Richter des EuGH den Gang der Dinge in der Schweiz massgeblich beeinflussen und bestimmen.

Nur schon gemessen am Schweizer Grundsatz «Keine fremden Richter!» wäre der Bundesrat gezwungen gewesen, dem Parlament das doppelte Mehr vorzuschlagen. Als gutes Vorbild hätten ihm dabei frühere Konstellationen der Landesregierung dienen können. Dreimal hat der Bundesrat nämlich vor wichtigen Abstimmungen das nicht zwingende, obligatorische Referendum vorgeschlagen und durch Parlamentsbeschluss erreicht:

  • Ein erstes Mal beim Beitritt der Schweiz zum Völkerbund 1920. Der damalige Bundesrat führte aus, der Völkerbund greife weder in die Organisation noch in die Befugnisse der Eidgenossenschaft ein. Diese rechtlichen Überlegungen seien aber nicht ausschlaggebend. Vielmehr handle es sich bei der Beitrittsfrage um eine Angelegenheit von höchster Bedeutung, und dementsprechend sei es eine politische Pflicht der Behörden, sich an die Instanz zum Entscheid zu wenden, von der sie ihre Befugnisse ableiten (Volk und Stände).
  • Auch beim Freihandelsabkommens (FHA) mit der EWG von 1972 stufte der Bundesrat das obligatorische Referendum rechtlich als nicht notwendig ein. Allerdings schaffe das FHA für die Schweizer Wirtschaft eine neue Lage, insbesondere durch den freien Zugang zum europäischen Grossmarkt. Dieser Schritt sei in seinem Gehalt derart bedeutsam und beschäftige einen Teil der öffentlichen Meinung in so starkem Masse, dass ohne obligatorisches Referendum die Diskrepanz zu den sonst üblichen Mitwirkungsrechten des Volkes bei der Bildung des Landesrechts als zu gross erscheinen müsste.

Auch vor der Abstimmung «Beitritt zum EWR» 1991 hatte der Bundesrat den Räten beantragt, das EWR-Abkommen freiwillig dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Es würden gewichtige sachliche und politische Gründe dafürsprechen. Der EWR sei «zweifellos von überragender politischer und wirtschaftlicher Bedeutung für unser Land», und daher kam nach Meinung des Bundesrats nur das obligatorische Referendum in Frage.

Jede Stimme zählt!

Der amtierende Bundesrat hat sich entschieden und seinen Platz in der Geschichte eingenommen.

Nun ist das Parlament an der Reihe. National- und Ständerat werden in den kommenden Sessionen über die bundesrätliche Taktik diskutieren und darüber urteilen, ob es beim fakultativen Referendum bleibt.

Letztlich wird der politische Souverän, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, darüber bestimmen, ob wir der EU so viel Macht übertragen wollen oder nicht. 

Herr und Frau Schweizer, denen die Fortführung der Schweizer Erfolgsgeschichte am Herzen liegt, müssen aber nicht bis zum Abstimmungstermin 2028 warten, um Einfluss zu nehmen auf den Gang der Dinge. Sie haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, umgehend und jederzeit dafür zu kämpfen, dass Volk und Stände über die Bilateralen III abstimmen müssen:

  • Schreiben Sie Briefe an National- und Ständeräte/-innen, in welchem Sie die Volkvertreter/-innen bitten, die Traditionelle Schweiz durch ein doppeltes Mehr zu verteidigen.
  • Schreiben Sie Leserbriefe, Artikel, kurze Texte in den Sozialen Medien, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
  • Unterstützen Sie die Kompass-Initiative, die dem Stimmvolk im Dezember 2026 zur Abstimmung vorgelegt wird. Wenn diese Initiative angenommen, wird das Parlament wohl gezwungen sein, das obligatorische Referendum für die Bilateralen III zu verfügen.

Engagieren Sie sich für eine gute Zukunft der Schweiz, in dem Sie Ihr Umfeld informieren und mobilisieren für den politischen Kampf (z.B. durch Weiterleiten dieses BLOG-Artikels :-).

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Endnoten

1.) Adolf Hitler war nur einmal in der Schweiz, um Geld zu sammeln für sein Reich. Er besuchte den Schweizer General des 1. Weltkriegs, Ulrich Will sen., in Herrliberg, und den hohen Offizier Ulrich Wille jun. in Zürich. Familie Wille war familiär mit hohem deutschem Adel verbunden. Schon die Politik von General Wille im 1. Weltkrieg war sehr deutschlandfreundlich.

2.) Schweizer Eidgenossenschaft. Bundesrat. "Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU". Bern 2021. S. 9.

3.) ebd., S. 21, 32, 33.

4.) NZZ Online 18.09.2020.