400 alte Men­schen kurz­zei­tig ‘geret­tet’ für 60 Mil­li­ar­den Franken?

Der Bundesrat hat mit seinem Lockdown-Entscheid dem Schweizer Volk einen riesigen sozialen und volkswirtschaftlichen Schaden zugefügt. Es ist zu hoffen, dass er zuvor eine Kosten-Nutzen-Schätzung gemacht hat. Dabei interessiert vor allem, welchen finanziellen Wert die Landesregierung einem alten Menschenleben zugemessen hat? Und, wie viele alte Menschenleben der Bundesrat zu "retten" plante?

Die prognostizierten Werte sind dann zu vergleichen mit den nachträglich konkret errechneten Fallzahlen und Beträgen. Wissenschaftler haben natürlich bereits damit begonnen, zu berechnen, wie vielen Senioren/-innen der Bundesrat mit seiner "Rettungaktion" etwas mehr Lebenszeit verschaffen konnte. Ganz genau wird sich dies zwar nicht benennen lassen. Sicher ist bisher nur, dass es wenige sind. Sandro Benini schreibt in einem grossen Artikel im Tages-Anzeiger: «In der Schweiz wären höchstwahrscheinlich Hunderte Menschen mehr an Covid-19 gestorben» (Tages-Anzeiger 30. Juni 2020, S. 3). Nach den Berechnungen des Teams um Didier Sornette, Professor für unternehmerische Risiken an der ETH Zürich hat der Lockdown in der Schweiz das Land vor 400 weiteren Todesfällen bewahrt. (SWISSINFO, 14. 05.20).

Wenn am Ende feststeht, wie viele Milliarden Volksvermögen verschleudert wurden, wird auch der vom Bundesrat vielfach überhöhte, finanzielle Wert eines alten Menschen deutlich werden. Sicher ist jetzt schon, dass die Regierung den Wert eines alten Lebens entgegen der Vorgabe des Bundesgerichts massiv überzeichnet hat. Wenn wir von den 400 «Geretteten» Sornettes bei 60 Milliarden Franken Kosten ausgehen, wiegt das Leben einer alten Person nun neu die Summe von 150 Millionen Franken auf. Das steht in keinem Verhältnis zur bisherigen gerichtlichen Praxis. Der Bundesrat hat sich in seiner Politik exorbitant aus dem zuvor gepflegten Rechtsrahmen herausbewegt.

 

Der Bundesrat foutiert sich um die Gewaltenteilung

Der Landesregierung obliegt die Pflicht, das Leben der Bevölkerung zu schützen. Doch sowohl im medizinischen wie im politischen Bereich ist und bleibt eine alle Betroffenen einschliessende, nüchterne Güterabwägung unumgänglich. Jede kantonale Regierung muss z.B. beim Strassenbau das Sterben einkalkulieren. Laufend haben deren Entscheidungen potenzielles Sterben zum Gegenstand. Rechtfertigt sich zum Beispiel auf einem Strassenabschnitt eine Erhöhung der Geschwindigkeitslimite? Braucht es an dieser oder jener gefährlichen Stelle eine Abschrankung? Entscheidungen in die eine oder andere Richtung erhöhen oder minimieren das Sterberisiko. Das ist normales Leben und normale Politik.

Aber wir leben nicht in normalen Zeiten! Die Bundesratsmehrheit hat in ihrer Panik demokratische Schranken weit überschritten. Ein Bundesgerichtsurteil hätte der Regierung einen Rahmen gegeben, welche Summen für die Verlängerung eines alten Lebens eingesetzt werden dürfen. Die ehemalige Bundesrichterin Brigitte Pfiffner, Mitglied der Grünen, wies in einem Artikel zum Thema ‚Kosten eines Menschenlebens‘ auf ein Gerichtsurteil hin: «Bei einer 70-jährigen Frau, die an einer seltenen Krankheit litt, verneinte des oberste Gericht den therapeutischen Nutzen eines Medikaments, das jährlich 500‘000 Franken kostet. Die Begründung: Es bestehe ein Missverhältnis zwischen Nutzen und Kosten.» (Tages-Anzeiger 4. Mai 2020, S. 11). Hätte der Bundesrat den Machtfaktor Judikative anerkannt, hätte er mit einem Wert von deutlich unter 400‘000 Franken für gefährdete Personen im Alter von Ü80 rechnen müssen.

Die Rechnung kommt zu Schluss. «Politik und Verwaltung haben eine minutiöse Analyse versprochen.» (Sonntags-Zeitung 14. Juni 2020, S. 15). Das Volk wartet mit Spannung auf die Resultate, um Verantwortlichkeit einzufordern.