Der Staat soll sich von den Kir­chen trennen!

Als öffentlich-rechtliche Institutionen stehen die Schweizer Landeskirchen in einer engen Verbindung mit dem Staat. Dieser Schulterschluss ist für die Gesellschaft und die Politik, aber auch für die Kirchen längst schädlich geworden. 

Die kantonalen Parlamente hätten die Aufgabe, nach dem Rechten zu sehen. Ihnen obliegt die Oberaufsicht über die Arbeit der Kirchen. Sie sollten regelmässig überprüfen, ob die Landeskirchen ihren Auftrag erfüllen. Schliesslich wurde diesen Institutionen ein öffentlicher Rechtsstatus zuerkannt (siehe Kommentar 1). Die bevorzugte Stellung der Kirchen hat eine hohe gesellschaftliche und politische Bedeutung. Denn Pfarrerschaft, Seelsorger, Priester, Katechetinnen etc. nehmen wichtige Aufgaben in der Bevölkerung wahr. Dies sind u.a.:

  • Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen
  • Bildung von kirchlichen Gemeinschaften
  • Seelsorge in Spitälern, Kliniken, Gefängnissen, Alterszentren und Armee
  • Religionsunterricht, kirchliche Aus- und Weiterbildung
  • Diakonie in Ergänzung zu staatlichen Leistungen im sozialen, entwicklungspolitischen, migrationspolitischen und ökologischen Bereich.
  • Kirchliche PR

Aufgrund ihrer öffentlichen Stellung können Kirchen u.a.:

  • Steuern erheben
  • substanzielle finanzielle Unterstützung vom Staat beziehen.

Kirchen als Wasserträger der linken Parteien

Die kantonalen Parlamente werden sich kaum eine echte Kompetenz zuschreiben, die geistliche Arbeit der Landeskirchen zu überprüfen. Die meisten Parlamentarier würden Mühe bekunden, nur schon den Grundauftrag der Kirche in Worte zu fassen. So verlegen sie sich aufs Prüfen der Finanzflüsse, auf die Einhaltung demokratischer Spielregeln, vielleicht auch noch auf die Qualität diakonischer Arbeit. In der aktuellen Diskussion über kirchliche Fehlleistungen werden sie da und dort auch "good governance" anmahnen. Ob die Landeskirchen allerdings das Christentum richtig leben und verkünden, dazu äussern sich die staatlichen Aufseher nicht. Das Schweigen ist verständlich. Die Parlamente haben schlicht keine Instrumente, um die Qualität der geistlichen Arbeit zu beurteilen.

Auch die politische Ausrichtung der Landeskirchen kümmert die Kantons-/Grossräte offenbar nicht. Dies ist aus bürgerlicher Sicht sehr ärgerlich. Die meisten Landeskirchen sind im Lauf der letzten Jahre nämlich zu Mitträgern und Multiplikatoren linker Politik geworden. Immer wieder ruft z.B. die SVP deswegen Kirchenobere dazu auf, sich aus der Politik rauszuhalten. Denn von Kanzeln tönt es vielfach wie an roten oder grünen Parteiversammlungen. Da wird das Klima gerettet. Da wird Umverteilung gepredigt. Den Migranten wird 'Tür und Tor' geöffnet. Wenn überfüllte Schlepperschiffe auf dem Mittelmeer kentern, wird der böse Westen verantwortlich gemacht. Das Recht auf Leben und die traditionelle Familie haben in den Landeskrichen kaum mehr einen Boden. Das Kreuz wird vom Regenbogen immer mehr verdeckt. Feminismus, LGBT/Gender stehen auf der Werteskala der Landeskirchen weit oben.

Dass die Landeskirchen als Wasserträger der Mainstream-Politik fungieren, ist aus konservativer Sicht zwar ärgerlich, aber es ist nicht zu umgehen. Man kann und soll dem Kirchenpersonal keinen politischen Maulkorb verpassen. Jede Religion ist politisch. Eine freiheitliche Demokratie hat zu garantieren, dass die Pfarrerschaft sich jederzeit ungehindert äussern darf.

Wenn dem so ist, warum sollten dann kantonale Initiativen den Landeskirchen ihren öffentlich-rechtlichen Status entziehen?

Etiketten-Schwindel und Verfassungsbruch

Den Landeskirchen laufen die Mitglieder in Scharen davon. Ihre Programme sind für die breite Bevölkerung längst unattraktiv geworden. Sonntags finden sich in grossen Kirchengebäuden oft nur noch eine Handvoll alter Menschen, die auch in einem Wohnzimmer Platz hätten.

Seit Jahren versuchen Leitungsgremien der Landeskirchen und viele Ortskirchen den Aderlass aufzuhalten, indem sie sich dem linken Zeitgeist anpassen. Doch das greift nicht. Warum sollen Menschen sonntags in Kirchen gehen, um etwas zu hören, was rot-grüne Parteien und ebensolche Journalisten ihnen wochentags servieren? Eine kritische Selbstbeurteilung und einschneidende Massnahmen erfolgen trotz dem Auszug der Massen nicht. Der riesige und kostspielige Kirchenapparat wird aufrecht erhalten. So können die vielen Bediensteten und Funktionäre auch weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen und ihr Einkommen sichern. Es ist wie bei der SRG, einem anderen linkslastigen, staatsnahen Betrieb, der sein Geld nicht primär durch gute Leistungen und ausgewogene Politik verdienen muss.

Wie bürgerliche Kreise die kostenfressende SRG bekämpfen, so sollten sie auch die Landeskirchen aufs Korn nehmen. Und es sind nicht nur politische und ökonomische Gründe, die dafür sprechen, den Kirchen ihren öffentlichen Rechtsstatus zu entziehen. Der Hauptgrund für eine Neuordnung ist der Etiketten-Schwindel der meisten Landeskirchen. Sie versagen schlichtweg in ihrem Auftrag, den Kerngehalt des Christentums öffentlich zu leben und zu lehren.

Die Schweizer Bundesverfassung verankert in Art. 15 Abs. 1 die Glaubensfreiheit Abs. 2 gesteht der Bevölkerung das Recht zu, die weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen. Um jedoch reife Entscheidungen bzgl. ihres Glaubens treffen zu können, müssten Interessierte zuvor informiert werden, welches die Kernaussagen und -forderungen der Religionen sind.

In Sachen Christentum hatte Kirchenpersonal normalerweise die Aufgabe, suchende Menschen den Weg zu Gott und in die Ewigkeit zu lehren. Anweisungen für diese Tätigkeit bezog man aus der Bibel. Die gute Botschaft der Errettung (Evangelium) war Grundlage starker Kirchen, welche die westliche Kultur prägten und erfolgreich machten.

Wenn nun Leitungsgremien der Landeskirchen die rettende Botschaft und die Ewigkeit (Himmel, Hölle) aus ihrem Programm kippen, ... wenn sie die Kernbotschaft ersetzen durch Nebensächliches, dann sind sie keine christlichen Kirchen im eigentlichen Sinne mehr. Sie mögen freundlich sein und noch immer gute diakonische Arbeit leisten, doch ihre Identität hat sich radikal verändert.

Heutige Kirchenleitungen propagieren vielfach eine religiöse Mischung aus Humanismus, Psychologie, Deismus und regenbogenfarbener Selbstverwirklichung (siehe Kommentar 2). Die Preisgabe des eigentlichen Auftrags schadet der Bevölkerung und dem Staat. Die Fehlentwicklung muss unbedingt korrigiert werden.

 

Kirche gehört auf den Markt der Religionen!

Kantonale Initiativen zur Trennung von Staat und Kirche wären ein probates Mittel, dem Souverän eine Neuordnung der Kirchenlandschaft zu ermöglichen. Sollten die Mehrheiten des Stimmvolks den säkularisierten Kirchen den öffentlich-rechtlichen Status entziehen, müssten sich die Landeskirchen hernach neu erfinden. Sie würden zu Freikirchen, die sich auf dem Markt der Religionen behaupten müssen.

Katholische und reformierte Leitungsgremien hätten dann die Gelegenheit, über den Zweck christlicher Kirchen nachzudenken. Sie wären herausgefordert, ihre Leistungen neu zu definieren und dem Staat auf Vertragsbasis anzubieten. Gut kalkulierende Kantonsregierungen böte sich die Chance, geistliche und diakonische Leistungen einzukaufen, oder es bleiben lassen.

Und die Bevölkerung? Sie könnte wieder unterscheiden zwischen christlichen Kirchen und humanistischen Fälschungen. So könnten die Menschen auch wieder das von der Bundesverfassung garantierte Recht wahrnehmen, die Religion frei zu wählen. Und die Kirche wäre endlich wieder im Dorf!

Kommentar:

1) Katholische und Reformierte Kirchen sind in allen Kantonen der Schweiz (exkl. Genf und Neuenburg) Institutionen des öffentlichen Rechts; die Christkatholischen Kirchen in den Kantonen ihrer Wirksamkeit.

2) Diese Einschätzung fokussiert sich auf das Profil, welches die Landeskirchen durch ihre PR im öffentlichen Diskurs entstehen lassen. Liberalistische Medienmacher tun dann noch das Ihre, sodass sich bei der Bevölkerung das Bild von säkularisierten Beliebigkeitskirchen verfestigt. In den landekirchlichen Leitungsgremien mögen auch Personen sitzen, welche den Kerngehalt des christlichen Glaubens nach wie vor leben und lehren. Solche Personen haben aber offensichtlich zu wenig Einfluss, kritische Gegenpositionen in den öffentlichen Diskurs einfliessen zu lassen. Auch Pfarrer, Priester, Seelsorger, Katechetinnen etc., die im Rahmen ihrer Kirchgemeinden getreu den Vorgaben der Bibel geistliche Arbeit leisten, gelingt es nicht, eine gesellschaftliche Diskussion über den Kernauftrag der christlichen Kirchen anzustossen.